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Wir unterstützen Ihren Erfolg

Die individuelle Betreuung unserer Mandanten ist die oberste Prämisse der Kanzlei Werner Koppenwallner. Sie wurde 1987 vom Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Werner Koppenwallner gegründet.


Als Ihr Begleiter und Ratgeber legen wir besonderen Wert auf ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis und nutzen zur optimalen Beratung unser fundiertes Know-how. Unsere Leistungsschwerpunkte umfassen dabei alle Kernbereiche des Steuer- und Wirtschaftsprüfungsrechts.


Mit Hilfe eines engagierten Teams fachlich hochkompetenter Mitarbeiter, betreut unsere Kanzlei ein breites Spektrum von Mandanten in verschiedenen Größenordnungen und aus vielen Bereichen. 

Höchste Beratungs-Qualität

Ob Freiberufler, Existenzgründer, Arbeitnehmer, Finanzinvestoren, Immobilieneigentümer, Kleinbetriebe oder mittelständisches Unternehmen: Jeder Mandant genießt den gleichen Maßstab an qualitativ hochwertiger und persönlicher Beratung.


  • Unternehmer oder Freiberufler
  • Existenzgründer
  • Arbeitnehmer
  • Kapitalanleger
  • Immobilieneigentümer
  • Bezieher von Alterseinkünften


Profitieren auch Sie von der professionellen Zusammenarbeit.

Rufen Sie uns an unter 0861-989 30-0. Wir freuen uns Sie zu beraten!

Kompetent in Steuer- und Wirtschaftsfragen

Unsere Kanzlei in Traunstein betreut Sie kompetent in all Ihren Steuer- und Wirtschaftsfragen. Mit der fundierten Fachkenntnis unserer Experten, Engagement und langjähriger Beratungs- und Prüfungserfahrung unterstützen wir Sie zuverlässig bei Standardaufgaben Ihres Unternehmens genauso wie bei komplexen Aufgaben des Unternehmensmanagements.


Dabei legen wir besonderen Wert auf eine vertrauensvolle persönliche Beratung unserer Mandanten.


Werner Koppenwallner, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

 

Für Private

Ihr Steuerberater für Arbeitnehmer, Anleger, Grundstückseigentümer, Einkünfte von Senioren


Ob Sie gerade erst ins Berufsleben gestartet sind, mitten im Berufsleben stehen, noch ein paar Jahre bis zum Ruhestand haben, oder ihn bereits erreicht haben, wir nehmen uns Zeit, um all Ihre Fragen in Ruhe zu besprechen und verständlich und nachvollziehbar zu beantworten.Wir erarbeiten mit Ihnen ein umfangreiches Beratungs- und Betreuungsangebot.

Sie arbeiten in einem Anstellungsverhältnis oder haben Vermietungs- oder sonstige Einkünfte. Sie möchten Steuervergünstigungen für Ihre Kinder oder bestimmte Handwerkerleistungen steuerlich geltend machen. Wir erstellen gerne Ihre Einkommensteuererklärung und beraten Sie darüber hinaus:


  • Wahl der Steuerklassen
  • Anträge auf Anpassung von Steuervorauszahlungen
  • Hilfestellung bei Anträgen und Bescheinigungen

Die Übergabe von Unternehmen und Vermögen an die nächste Generation ist ein sensibles Thema. Trotzdem sollte eine geordnete Nachfolge frühzeitig geplant werden, um entspannt und erfolgreich sein zu können. Wir nehmen Ihnen dabei gerne ab:


  • Steuerliche Beratung und Erstellung der notwendigen Steuererklärungen

Als Steuerberater haben wir einen umfassenden Einblick in die Vermögenssituation unserer Mandanten, den wir für Sie gewinnbringend nutzen können.


  • Erstellung von Privatbilanzen
  • Private Finanz- und Liquiditätsplanung
  • Private Steuerplanung und Optimierung
  • Unterstützung bei Bankgesprächen


Ihr Nutzen:

  • Überblick über Vermögenswerte und Belastungen
  • Planung von zukünftigen Belastungen

Für Unternehmer

Steuerberatung ist unsere Kernkompetenz. Im Rahmen der klassischen Steuerberatung erstellen wir individuelle Lösungskonzepte zur Ausschöpfung Ihrer steuerlichen Möglichkeiten und Senkung der Steuerlast. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Erfüllung Ihrer steuerlichen Rechte und Pflichten.


  • Anfertigung von Steuererklärungen für Privatpersonen, Gesellschaften, Gesellschafter, Einzelunternehmer und Freiberufler
  • Erstellung von Jahresabschlüssen
  • Durchführung von Steuerplanungen zur Reduzierung der Steuerbelastung
  • Detaillierte Beratung über die steuerlichen Auswirkungen von vorgesehenen Projekten
  • Mitwirkung bei steuerlichen Betriebsprüfungen
  • Ausführliche Beratungen im Hinblick auf Steuerbegünstigungen und Investitionshilfen
  • Durchführung von Steuerbelastungsvergleichen
  • Unterstützung bei der Gründung und Umwandlung von Unternehmen
  • Steuerliche Gestaltungshinweise bei Betriebsaufspaltungen und -verpachtungen
  • Mitwirkung bei Planungen und Erstellung von Budgets
  • Konzeptionelle Erstellung von Verfahren und Formblätter für monatliche Abschlüsse
  • Informationen zur Rechtsform aus steuerlicher Sicht
  • Einlegung von Rechtsbehelfen
  • Prozessführung bei Finanzgerichten und beim Bundesfinanzhof
  • Prüfung von Steuerbescheiden

Zunehmender Wettbewerb, wachsende Komplexität, engere Märkte und steigender Kostendruck erfordern zukunftsorientiertes Handeln. Nur wer die Zahlen seines Unternehmens kennt, ist in der Lage, mögliche Veränderungen frühzeitig zu erkennen und rechtzeitig darauf zu reagieren. Wir begleiten Sie mit einer professionellen betriebswirtschaftlichen Beratung in allen Phasen der Unternehmensentwicklung – von der Existenzgründung über die Expansion bis hin zur Nachfolgeregelung.


Die Erstellung langfristiger Betriebsentwicklungsprognosen sowie der Vergleich von Finanzierungsalternativen – wie Kauf, Leasing, Darlehen, Factoring, Mezzanine u.v.m. – schaffen Planungssicherheit. Dazu gehören auch eine Kosten-Nutzen-Analyse und die Überprüfung eventueller Wirtschaftsförderungsmaßnahmen. Darüber hinaus bieten wir Ihnen betriebliche und private Mindestumsatz- und Gewinnbedarfsrechnungen sowie eine umfassende Beratung zum Thema Altersvorsorge und Vermögensbildung.


  • Umfangreiche Darstellung und Begleitung von Existenzgründungen
  • Präsentation von individuellen betriebswirtschaftlichen Auswertungen (z. B. Finanz- und Liquiditätspläne)
  • Information und Beratung zu sämtlichen Investitions- und Finanzierungsfragen
  • Erstellung und Einführung von betriebswirtschaftlichen Kennzahlensystemen
  • Umfangreiche wirtschaftliche Beratung bei dem Kauf und Verkauf von Unternehmen
  • Unterstützung bei der Erlangung von Finanzmitteln

Die Finanzbuchhaltung und Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung bildet die Basis aller unternehmerischen Entscheidungen. Umso wichtiger ist also die sorgfältige und korrekte Buchung Ihrer Geschäftsvorfälle. Wir beraten Sie in allen Fragen des Rechnungswesens und helfen Ihnen, eine intelligent strukturierte und transparente Buchhaltung aufzubauen: Egal, ob Sie Ihre Buchhaltung im eigenen Haus erledigen oder komplett an uns auslagern wollen.


  • Umfassender Service der Buchhaltung mit Kontierung, Eingabe, Auswertung und Kontrolle
  • Einbringung von Einzelleistungen, wie der Eingabe der vorkontierten Belege in die EDV
  • Vornahme der Finanzbuchführung mit speziellen Branchenlösungen
  • Anlagenbuchführung
  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Untersuchung des arbeitsteiligen Einsatzes von Mandanten zum Berater


 Die Beratung erstreckt sich vom Erbschafts-, Zivil- und Gesellschaftsrecht bis hin zur Minimierung von Erbschafts- und Schenkungssteuer.


  • Soll das Unternehmen veräußert werden - oder sind Familienmitglieder geeignete Nachfolger?
  • Wie sichert der ausscheidende Unternehmer seinen Lebensstandard ab?
  • Was ist das Unternehmen wert - wie bewerte ich mein Unternehmen?
  • Besteht die Möglichkeit, durch geschickte Gestaltung Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer und/oder Einkommensteuer zu minimieren?
  • Wie sichere ich den Familienfrieden durch eine wohlüberlegte Testamentsgestaltung?
  • Was kann ich durch vorweggenommene Erbfolge zu Lebzeiten erreichen?


Neben den finanziellen Vorteilen die durch eine Photovoltaikanlage entstehen sparen Sie zusätzlich noch Steuern.


Wer eine Photovoltaikanlage betreibt wird durch den laufenden Stromverkauf an den Energieversorger Unternehmer und gewerblich tätig, wenn damit eine Gewinnerzielungsabsicht besteht. Eine Gewerbeanmeldung ist in vielen Gewerben, bei Kleinanlagen unter 10 kWp, nicht notwendig bzw. erforderlich.


Durch die Unternehmereigenschaft ergeben sich viele jährlich wiederkehrende steuerliche Vorteile. Die Einkünfte müssen in den folgend aufgeführten, jährlichen Steuererklärungen gegenüber Ihrem zuständigen Finanzamt angegeben werden.


  • Erstellung Gewinn-Verlust-Rechnung
  • Erstellung Anlagevermögen
  • Anlagen GSE; EÜR; sowie bei mehreren Personen einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung


Nach der Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV) können die einzelnen Tätigkeiten vom Steuerberater abgerechnet werden, dies erfolgt dann auf Basis von relativ hohen Einzelgebühren, die in keinem Verhältnis zum Stromertrag bei kleineren Photovoltaikanlagen stehen.

 

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